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   OLG Koblenz, 02.12.1997 - 5 W 750/97   

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https://dejure.org/1997,8211
OLG Koblenz, 02.12.1997 - 5 W 750/97 (https://dejure.org/1997,8211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.12.1997 - 5 W 750/97 (https://dejure.org/1997,8211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 5 W 750/97 (https://dejure.org/1997,8211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der greifbaren Gesetzeswidrigkeit gerichtlicher Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1450
  • JR 1999, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

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  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

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  • OLG Düsseldorf, 17.07.2001 - 10 W 68/01

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - sofortige Beschwerde -

    Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung schlechthin mit der Rechtsordnung nicht vereinbar ist, insbesondere dann, wenn jegliche gesetzliche Grundlage fehlt oder eine Entscheidung dieser Art oder dieses Inhalts im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen ist, wenn sie also dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263 1264; NJW 1990, 838, 840; MDR 1999, 247, 248; OLG Düsseldorf, 6. Zivilsenat, JurBüro 1989, 863; OLG Koblenz NJW-RR 1998, 1450; Ball in Musielak, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 567 Rdn. 16 ff).

    Der Auffassung, wonach es für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ausreicht, wenn eine derartige Verkennung lediglich geltend gemacht wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1998, 1450; Krüger in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 707, Rdn. 23), folgt der Senat nicht, weil allein ein einseitiger Vortrag ohne rechtliche Überprüfung nicht dazu führen kann, dass ein vom Gesetz an sich nicht vorgesehenes Rechtsmittel statthaft ist.

  • OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00

    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - einstweilige Einstellung - Anfechtung

    Diese Voraussetzungen sind nur in seltenen, besonders gelagerten Fällen erfüllt, die insbesondere dadurch gekennzeichnet sind, daß die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1992, 983/984; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1450/1451).
  • OLG Köln, 30.01.2001 - 25 WF 5/01

    Familienrecht: Zulässigkeit der Ausnahmebeschwerde

    Vorsorglich weist der Senat zudem darauf hin, dass nach der von ihm geteilten Rechtsauffassung - stattgebende wie ablehnende - Einstellungsbeschlüsse in Unterhaltssachen begründet werden müssen (vgl. Senat InVo 1998, 298; OLG Köln [14. Senat] MDR 2000, 414; OLG Karlsruhe InVo 1998, 296 = JurBüro 1998, 493).
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